Erklärung zur Barrierefreiheit für best-translog GmbH
Voraussetzungen
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://best-translog.de/ veröffentlichte Website der best-translog GmbH.
Als Unternehmen sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).
Die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit sind dabei gemäß §14 BFSG i.V.m. § 3 Abs. 1 BFSG in der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) umgesetzt worden.
Informationen über Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen
Die best-translog GmbH aus Rheine ist ein vielseitiges Logistik- und Transportunternehmen mit dem Schwerpunkt auf den Warentransport in ganz Deutschland, sowie die Montage bzw. Demontage elektronischer Einrichtungen und deren Einlagerung.
Konformitätsstatus
Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich an WCAG 2.1 Level A, AA.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbeurteilung (der Inhalt wurde von einem internen Mitarbeiter oder dem Entwickler des Inhalts beurteilt) und wurde am 06.08.2025 vorgenommen. Die Bewertung erfolgte nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, WCAG 2.1 Level A, AA).
Die Website „best-translog GmbH“ hat gegenüber dem durch die WCAG 2.1 Level A, AA abgebildeten Konformitätslevel den Status: teilweise konform: nur Teile des Inhalts sind konform.
Wir stellen Dienstleistungen und Informationen in Anlehnung an §2 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und an die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) auf unserer Website/in unserer App zur Verfügung. Wir sind bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zur Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) barrierefrei zugänglich zu machen. Wir haben unsere Website/unsere App entsprechend den im weiteren Text beschriebenen Konformitätskriterien geprüft und im Hinblick auf eine barrierefreie Nutzung optimiert.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:
Unsere Website/App ist mit den Anforderungen weitestgehend vereinbar. Es gibt nur wenige Inhalte, die Menschen mit Behinderung den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:
- Nicht durchgängig haben Bilder und Grafikfunktionen eindeutige Alternativtexte und teilweise fehlen Alternativtexte
- Nicht für alle Formularelemente sind die Beschriftungen programmatisch ermittelbar
- Teilweise ist die Fokus-Reihenfolge nicht nachvollziehbar und der Tastaturfokus nicht gut sichtbar
- Nicht bei allen Bedienelementen entspricht der zugängliche Name dem sichtbaren Namen
- Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei
Wir arbeiten beständig an der Verbesserung unserer Website/App. Leider konnten wir aufgrund der Fülle des Materials noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Wir sind bemüht, alle festgestellten Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.
Technologieabhängigkeit
Die Website ist auf folgende Technologien für eine barrierefreie Nutzung angewiesen: HTML, WAI-ARIA, CSS, JavaScript.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie uns ein Feedback über die Zugänglichkeit von „best-translog GmbH“ geben möchten, wenden Sie sich bitte telefonisch, per E-Mail oder über eine andere angegebene Methode an unsere Kontaktperson für Barrierefreiheit.
Name: Gabi Steinkühler, Henrik Berlemann
Straße: Kanalstr. 77
PLZ / Ort: 48432 Rheine
Telefon: +49 5971 94 602 300
E-Mail: gf@best-translog.de
Marktüberwachungsbehörde
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: +49 391 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Die best-translog GmbH arbeitet beständig an der Verbesserung der Website.
Wir sind bemüht, alle im Prüfbericht vom 06.08.2025 festgestellten Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.
Diese Erklärung wurde am 06.08.2025 erstellt.